Sie haben das beschädigte Unfallfahrzeug selbst repariert oder besitzen keine geeignete Rechnung, welche Sie als Beleg bei der gegnerischen Versicherung für die Reparatur einreichen können. Damit Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten entschädigt wird. Diese kann ich Ihnen als Bestätigung für die durchgeführte Reparatur ausstellen und Sie können die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung gelten machen.
Wann benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?
- wenn Sie das Verunfallte Fahrzeug (PKW, LKW, Motorrad etc.) in Eigenregie repariert haben
- wenn keine Rechnung von einer Kfz-Werkstatt vorhanden ist
Wozu benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?
- als Beleg der Reparatur für die gegnerische Versicherung
- für die Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung
- um die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen
Sie als Geschädigter haben immer das Recht nach einem selbst reparierten Unfallschaden eine Reparaturbestätigung von mir zu erhalten. Ich bestätige Ihnen die sach-und fachgerechte Reparatur an Ihrem Unfallfahrzeug. Dafür komme ich selbstverständlich jederzeit zu Ihnen nach Hause oder an einen anderen beliebigen Ort. Auch hier fallen Ihnen keine kosten an. Das ist mein Servis für Sie.
Kurzgutachten bei Bagatellschäden
Eine kleine Delle, ein paar Kratzer, viele denken zunächst, dass alles halb so wild ist. Doch Sie können es schlecht einschätzen, wie es tatsächlich um Ihr Fahrzeug steht. Auch bei sogenannten Bagatellschäden bis 750 Euro ist es ratsam, ein Schadensgutachten (Kurzgutachten) zu erstellen. Ein umfangreiches Gutachten ist nicht nötig, doch ein Kurzgutachten schützt Sie vor finanziellen Nachteilen. Diese Art von Schadensgutachten (Kurzgutachte) ist für etwa 50 bis 100 Euro erhältlich. Ein Kurzgutachten enthält bei mir, mehr Fakten und Daten als nur ein Kostenvoranschlag durch eine gewöhnliche Werkstatt.