Sie haben das beschädigte Unfallfahrzeug selbst repariert oder besitzen keine geeignete Rechnung, welche Sie als Beleg bei der gegnerischen Versicherung für die Reparatur einreichen können. Damit Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten entschädigt wird. Diese kann ich Ihnen als Bestätigung für die durchgeführte Reparatur ausstellen und Sie können die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung gelten machen.

Wann benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?

  • wenn Sie das Verunfallte Fahrzeug (PKW, LKW, Motorrad etc.) in Eigenregie repariert haben
  • wenn keine Rechnung von einer Kfz-Werkstatt vorhanden ist

Wozu benötigen Sie eine Reparaturbestätigung?

  • als Beleg der Reparatur für die gegnerische Versicherung
  • für die Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung
  • um die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen

Sie als Geschädigter haben immer das Recht nach einem selbst reparierten Unfallschaden eine Reparaturbestätigung von mir zu erhalten. Ich bestätige Ihnen die sach-und fachgerechte Reparatur an Ihrem Unfallfahrzeug. Dafür komme ich selbstverständlich jederzeit zu Ihnen nach Hause oder an einen anderen beliebigen Ort. Auch hier fallen Ihnen keine kosten an. Das ist mein Servis für Sie.

Kurzgutachten bei Bagatellschäden

Eine kleine Delle, ein paar Kratzer, viele denken zunächst, dass alles halb so wild ist. Doch Sie können es schlecht einschätzen, wie es tatsächlich um Ihr Fahrzeug steht. Auch bei sogenannten Bagatellschäden bis 750 Euro ist es ratsam, ein Schadensgutachten (Kurzgutachten) zu erstellen. Ein umfangreiches Gutachten ist nicht nötig, doch ein Kurzgutachten schützt Sie vor finanziellen Nachteilen. Diese Art von Schadensgutachten (Kurzgutachte) ist für etwa 50 bis 100 Euro erhältlich. Ein Kurzgutachten enthält bei mir, mehr Fakten und Daten als nur ein Kostenvoranschlag durch eine gewöhnliche Werkstatt.

Unfall – was tun?

Nach einem Verkehrsunfall mit Ihrem Kraftfahrzeug kommen schnell viele Fragen auf, unsere Gutachter in Hannover stehen Ihnen zur Seite und geben Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen.

Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen nahe bringen, wie Sie sich nach einem Unfall am besten verhalten.

Wir bei Lehmann-Gutachten in Springe bei Hannover, haben Ihnen in der folgenden Tabelle die Verhaltensregeln in der richtigen Reihenfolge aufgelistet, auf die Sie jederzeit von Ihrem PC, Laptop, Tablet oder Smartphone aus Zugriff haben.

  • Sofort Anhalten
  • Ruhe bewahren
  • Warnblinker einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen (100m – 150m)
  • Polizei und/oder Notarzt rufen
  • Erste Hilfe leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
  • Unfallort nicht verlassen
  • Zeugen ansprechen

Bei Bagatellschäden:

  • kurz Beweisfotos knipsen und Fahrbahn räumen
  • Unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens anrufen
  • Lehmann-Gutachten – Ihr Kfz-Gutachter in Hannover/Springe

Nun beginnen unsere Gutachter mit der Erstellung Ihres Gutachtens über den Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug damit Ihre entstandenen Kosten vollumfänglich erstattet werden und Achtung… als geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen keines Falls nur die Reparaturkosten zu, sondern auch alle anderen entstandenen Kosten/Schaden wie zum Beispiel Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten, Wertminderung, Verbringungskosten, Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Verdienstausfall, Arztkosten, Aufwandspauschalen, Bergungskosten, Entsorgungskosten, Gerichtskosten, Reparaturbestätigungskosten, Schmerzensgeld, Abstellkosten und Umbaukosten.

Das ist unser Spezialgebiet und wir helfen Ihnen dabei!

Rechte nach einem Kfz-Unfall

Aus dem § 249 BGB geht hervor, dass Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, als Geschädigter das Recht auf die Erstattung sämtlicher Kosten haben, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall erforderlich sind. Ihnen dürfen grundsätzlich keine Vor- und Nachteile entstehen. Sie müssen als Geschädigter die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung nachweislich vorlegen.

Auf dieser Basis beruht die Ermittlung der Schadenhöhe und Beweissicherung durch einen Kfz-Sachverständigen. Sie haben das Recht auf die Beweissicherung und die Feststellung des Schadenumfangs durch einen unabhängigen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl; Sie müssen den Kfz-Gutachter, den die gegnerische Versicherung Ihnen versucht aufzuzwingen, nicht akzeptieren, denn dieser wird versuchen Ihre Schadenssumme so gering wie möglich zu halten.

Mein Tipp: Wenn die gegnerische Versicherung Kontakt mit Ihnen aufnimmt, dann treffen Sie keine voreiligen Schlüsse.

Rufen Sie mich an und ich klären Sie über alle offenstehenden Fragen auf.

Außerdem arbeite ich mit sehr erfahrenen Anwälten für Verkehrsrecht zusammen, die darauf spezialisiert sind, Ihren Anspruch nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen.

Sie dürfen sich auch hier einen Rechtanwalt Ihrer Wahl aussuchen.

Ja, Sie dürfen sich auch in diesem Fall einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl suchen.

Dies ist auch sehr ratsam, da die gegnerischen Versicherungen gerne probieren, die im Gutachten aufgelisteten Kosten zu reduzieren. Als Geschädigter in einem unverschuldeten Haftpflichtschaden, bekommt der Geschädigte die Rechtsanwaltskosten von der einzutretenden Versicherung des Schädigers erstattet. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht spezialsiert ist.

Sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht benötigen können Sie mich gerne kontaktieren und ich werde Ihnen einen Rechtsanwalt in Ihrer nähe empfehlen. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann zusätzliche Ansprüche geltend machen. Die im Gutachten aufgelistet sind wie z.B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall, bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Als zuverlässiger KFZ Gutachter kümmere ich mich auch um die Herstellung eines Kontaktes!

Was bedeutet die sogenannte 130%-Regel?

Nach einem Unfall kann ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, das heißt, die Reparaturkosten übersteigen die Kosten einer Neuanschaffung. Als Geschädigter haben Sie mit der 130-Prozent-Regelung jedoch die Möglichkeit Ihr Auto dennoch reparieren zu lassen und die Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Diese Sonderregelung kann Anwendung finden, wenn die Kosten der Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.

Die 130-Prozent-Regelung an einem Rechenbeispiel erklärt:

  • Ihr Kfz hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro
  • Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird auf 12.500 Euro festgelegt
  • Der Schaden an Ihrem Fahrzeug liegt also 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, somit kann die 130-Prozent-Regelung angewandt werden

Wann kommt es zum Einsatz der 130-Prozent-Regelung?

Die 130-Prozent-Regelung findet dann Anwendung, wenn Sie als Geschädigter Ihr Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten möchten, sei es aus emotionalen oder monetären Gründen.
Auch wenn Sie nichts gegen ein neues Fahrzeug einzuwenden haben, lohnt es sich, zu überprüfen, ob eine Reparatur mit der 130-Prozent-Regelung nicht die bessere Wahl ist.

Welche Voraussetzungen müssen für die Schadensregulierung nach der 130-Prozent-Regelung erfüllt sein?

Die 130-Prozent-Regelung ist an verschiedene Kriterien geknüpft, die alle erfüllt sein müssen, um die Sonderregelung bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen:

Das Fahrzeug muss repariert werden: Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, gibt es zwar auch Schadensersatz, jedoch nur über den Betrag, der dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des realisierbaren Restwertes entspricht Nachweis des Integritätsinteresses: Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate nach dem Unfall weitergenutzt werden Die Reparaturkosten dürfen nicht aufgeteilt werden: Möchte der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten, selbst wenn die Kosten für die Reparatur über den 130 Prozent liegen, kann er die Restkosten nicht übernehmen. Es ist also nicht möglich die 130 Prozent von der gegnerischen Versicherung zu erhalten und die restlichen Kosten für die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen Fachgerechte Reparatur: Die Reparatur muss nach den Vorgaben eines Kfz-Sachverständigen erfolgen Nachweis: Die Rechnung über den Reparaturaufwand muss bei der Versicherung des Schädigers eingereicht werden, es kann also keine fiktive Schadenshöhe verlangt werden.