Rechte nach einem Kfz-Unfall
Aus dem § 249 BGB geht hervor, dass Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, als Geschädigter das Recht auf die Erstattung sämtlicher Kosten haben, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall erforderlich sind. Ihnen dürfen grundsätzlich keine Vor- und Nachteile entstehen. Sie müssen als Geschädigter die Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung nachweislich vorlegen.
Auf dieser Basis beruht die Ermittlung der Schadenhöhe und Beweissicherung durch einen Kfz-Sachverständigen. Sie haben das Recht auf die Beweissicherung und die Feststellung des Schadenumfangs durch einen unabhängigen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl; Sie müssen den Kfz-Gutachter, den die gegnerische Versicherung Ihnen versucht aufzuzwingen, nicht akzeptieren, denn dieser wird versuchen Ihre Schadenssumme so gering wie möglich zu halten.
Mein Tipp: Wenn die gegnerische Versicherung Kontakt mit Ihnen aufnimmt, dann treffen Sie keine voreiligen Schlüsse.
Rufen Sie mich an und ich klären Sie über alle offenstehenden Fragen auf.
Außerdem arbeite ich mit sehr erfahrenen Anwälten für Verkehrsrecht zusammen, die darauf spezialisiert sind, Ihren Anspruch nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen.
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