Sie dürfen sich auch hier einen Rechtanwalt Ihrer Wahl aussuchen.
Ja, Sie dürfen sich auch in diesem Fall einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl suchen.
Dies ist auch sehr ratsam, da die gegnerischen Versicherungen gerne probieren, die im Gutachten aufgelisteten Kosten zu reduzieren. Als Geschädigter in einem unverschuldeten Haftpflichtschaden, bekommt der Geschädigte die Rechtsanwaltskosten von der einzutretenden Versicherung des Schädigers erstattet. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Rechtsanwalt im Bereich Verkehrsrecht spezialsiert ist.
Sollten Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht benötigen können Sie mich gerne kontaktieren und ich werde Ihnen einen Rechtsanwalt in Ihrer nähe empfehlen. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann zusätzliche Ansprüche geltend machen. Die im Gutachten aufgelistet sind wie z.B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall, bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Als zuverlässiger KFZ Gutachter kümmere ich mich auch um die Herstellung eines Kontaktes!
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