Was bedeutet die sogenannte 130%-Regel?
Nach einem Unfall kann ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, das heißt, die Reparaturkosten übersteigen die Kosten einer Neuanschaffung. Als Geschädigter haben Sie mit der 130-Prozent-Regelung jedoch die Möglichkeit Ihr Auto dennoch reparieren zu lassen und die Kosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Diese Sonderregelung kann Anwendung finden, wenn die Kosten der Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.
Die 130-Prozent-Regelung an einem Rechenbeispiel erklärt:
- Ihr Kfz hat einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro
- Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird auf 12.500 Euro festgelegt
- Der Schaden an Ihrem Fahrzeug liegt also 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, somit kann die 130-Prozent-Regelung angewandt werden
Wann kommt es zum Einsatz der 130-Prozent-Regelung?
Die 130-Prozent-Regelung findet dann Anwendung, wenn Sie als Geschädigter Ihr Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten möchten, sei es aus emotionalen oder monetären Gründen.
Auch wenn Sie nichts gegen ein neues Fahrzeug einzuwenden haben, lohnt es sich, zu überprüfen, ob eine Reparatur mit der 130-Prozent-Regelung nicht die bessere Wahl ist.
Welche Voraussetzungen müssen für die Schadensregulierung nach der 130-Prozent-Regelung erfüllt sein?
Die 130-Prozent-Regelung ist an verschiedene Kriterien geknüpft, die alle erfüllt sein müssen, um die Sonderregelung bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen:
Das Fahrzeug muss repariert werden: Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, gibt es zwar auch Schadensersatz, jedoch nur über den Betrag, der dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des realisierbaren Restwertes entspricht Nachweis des Integritätsinteresses: Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate nach dem Unfall weitergenutzt werden Die Reparaturkosten dürfen nicht aufgeteilt werden: Möchte der Geschädigte sein Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden behalten, selbst wenn die Kosten für die Reparatur über den 130 Prozent liegen, kann er die Restkosten nicht übernehmen. Es ist also nicht möglich die 130 Prozent von der gegnerischen Versicherung zu erhalten und die restlichen Kosten für die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen Fachgerechte Reparatur: Die Reparatur muss nach den Vorgaben eines Kfz-Sachverständigen erfolgen Nachweis: Die Rechnung über den Reparaturaufwand muss bei der Versicherung des Schädigers eingereicht werden, es kann also keine fiktive Schadenshöhe verlangt werden.
Hinterlasse ein Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!